Autourlaub im Ausland: So klappt‘s!

Warnwesten und andere Mitführpflichten auf der Ferienreise in beliebte Urlaubsländer.

Ohne Warndreieck ist das Urlaubsgepäck nicht komplett

„Nicht! Schon! Wieder!“ ärgert sich die beste aller Ehefrauen auf dem Parkplatz. Es geht nicht so sehr um den vergleichsweise hohen Preis, den wir gleich an einer der letzten Autobahnraststätten in Deutschland vor der Grenze für eine Warnweste bezahlen müssen – es geht ums Prinzip. Denn zu Hause liegen bereits sechs originalverpackte, ladenneue Westen im Schrank. Es sind Souvenirs der letzten Italienurlaube, und sie wurden unter exakt den gleichen Bedingungen erworben.

Im Ferienland nämlich ist das Mitführen von Warnwesten zwar lediglich empfohlen. Allerdings gilt bei Panne oder Unfall eine verbindliche Tragepflicht für alle Passagiere, wenn sie das Fahrzeug verlassen. Das gemietete Ferienauto für die Fahrt nach Süden hat jedoch nur die in der Bundesrepublik vorgeschriebene Weste für den Fahrer an Bord. Der wenig später getätigte Kauf ist also Zusatzweste Nummer sieben – quasi die verflixte Sieben. Na, Glückwunsch.

Fünf GTÜpps für beliebte Ferienländer

Das Beispiel macht deutlich, wie wichtig die Information über die sogenannten Mitführpflichten und Tragepflichten für Autofahrer im Ausland sind. Die GTÜ rät, sich rechtzeitig vor den Ferien schlau zu machen und eventuell nötiges Equipment zu beschaffen.

Diese GTÜpps fassen kompakt zusammen, was man bei Fahrten in sechs besonders beliebte europäische Urlaubsländer beachten sollte. Zusätzliche Details nennt die Übersichtstabelle am Ende.

1 – Österreich und die Niederlande – Entspannte Urlaubsfahrt mit bekannten Vorschriften

In beiden Nachbarländern gelten vergleichbare Regeln wie in Deutschland. Mindestens eine Warnweste für den Fahrer muss in Österreich an Bord sein. In den Niederlanden ist sie nicht obligatorisch, wird aber empfohlen. Sowieso rät die GTÜ, grundsätzlich genug Westen für alle Passagiere im Fahrzeug zu haben. Wer mit Kindern reist, sollte einen Familiensatz kaufen. Die gibt es für zwei Erwachsene und zwei Kinder nach aktueller Norm im Onlinehandel für nur wenig mehr Geld als eine einzige Weste an einer Autobahnraststätte.

2 – Italien – Auf die Streifen kommt es an

Für Wohnwagen und Wohnmobile sind in Italien Warntafeln vorgeschrieben, wenn Gepäck am Heck transportiert und so die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Gesamtlänge überschritten wird. Verlangt wird eine Tafel im Format 50 mal 50 Zentimeter mit drei roten Diagonalstreifen. Siehe auch die Spanien-Infos und die Warntafelunterschiede zu dort: Der Fachhandel hält eine beidseitig bedruckte Wendetafel aus Aluminium bereit. So ist man für beide Länder gewappnet.

3 – Spanien – Doppelt gewarnt ist sicherer

Auch in Spanien ist für Wohnwagen und Wohnmobile eine Warntafel vorgeschrieben, wenn Gepäck am Heck den Gesamtzug verlängert. Vertrackt: Hier sind fünf rote Streifen verlangt, und die Tafel muss aus Aluminium sein. Wer mit dem Freizeitfahrzeug auch nach Italien reist, ersteht am besten eine Wendetafel, die zugleich die dortigen Bestimmungen erfüllt. Thema Warndreieck: Hätten Sie gewusst, dass in Spanien bei im Land zugelassenen Kraftfahrzeugen zwei der Warnelemente Pflicht sind? Das betrifft auch spanische Mietwagen – bei der Übernahme am Flughafen also auf jeden Fall prüfen, dass zwei Dreiecke an Bord sind.

4 – Frankreich – Lieber mit Röhrchen

Vor zehn Jahren wurde in Frankreich die Regelung erlassen, dass alle Fahrer immer ein Teströhrchen für Atemalkohol im Fahrzeug haben müssen. Die Pflicht gilt nach wie vor, auch wenn derzeit bei fehlendem Röhrchen kein Bußgeld verhängt wird. Der Rat der GTÜ: Besser, man hat den Tester in Frankreich dabei.

5 – Kroatien – Pflicht für Licht

Soll der Urlaub an die sonnenverwöhnten Traumstände Kroatiens gehen? Dann gehört ins Auto ein Set mit Ersatzlampen. Die scheinen in den Zeiten von Xenon-, Neon- oder LED-Scheinwerfern vielen Autofahrern gar nicht notwendig, denn selbst wechseln kann man solche Lichteinheiten meistens nicht. Anders sieht es aber zum Beispiel oft mit Bremslicht und Blinker aus. Deshalb gilt die Regel: Für alle Lampen, die man selbst problemlos austauschen kann, muss auch Ersatz im Auto vorhanden sein.

Wann muss der Camper zur Hauptuntersuchung?

Ob Wohnmobil oder Caravan – es gibt klare Regeln.

Der Caravaning-Sommer kann kommen

Der Campingboom ist ungebrochen: Immer mehr Menschen begeistern sich für den Urlaub mit Wohnmobil und Wohnwagen und genießen die ganz besondere Atmosphäre des Unterwegsseins mit dem eigenen Zuhause auf Rädern. Entsprechend hoch waren die Neuzulassungen im vergangenen Jahr: In Deutschland wurden insgesamt rund 107.000 Freizeitfahrzeuge gekauft. Dabei waren besonders Wohnmobile gefragt, die um mehr als vier Prozent auf 81.420 Neuzulassungen zulegten.

Andere Fristen als beim Pkw

Und wie es bei einem Neuwagen so ist: Die Hauptuntersuchung ist nach drei Jahren fällig, oder? Ganz so einfach ist es in diesem Fall nicht: „Die Fristen unterscheiden sich je nach Fahrzeugkategorie von den Terminen, die beim Personenwagen gelten. Nur bei Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen und bei Wohnwagen bis 0,75 Tonnen gilt die Regel, dass die erste HU nach 36 Monaten absolviert werden muss und danach alle 24 Monate, sagt Jeremias Bernhardt, Fachgruppenleiter im Kompetenzzentrum der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH.

Je schwerer, desto häufiger

Bei schwereren Fahrzeugen ist es anders: Wohnmobile über 3,5 und bis zu 7,5 Tonnen müssen von Beginn an und bis zum sechsten Betriebsjahr alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung und danach jährlich. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen müssen bereits ab der Zulassung alle 12 Monate zur HU vorgeführt werden. Ähnlich ist es bei den Wohnwagen: Hier verlangt der Gesetzgeber für die Klasse über 0,75 Tonnen und bis 3,5 Tonnen eine HU alle 24 Monate und bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen alle 12 Monate. „Bei Freizeitfahrzeugen mit Saisonkennzeichen muss der Prüftermin im ersten Betriebsmonat nachgeholt werden, sollte die HU außerhalb des Betriebszeitraumes abgelaufen sein“, erläutert Jeremias Bernhardt.

Urlaub ohne Prüfungsangst

Furcht vor der Hauptuntersuchung braucht kein Camper zu haben. Denn wer bei seinem gut gepflegten Fahrzeug selbst einen ungefähr halbstündigen Check ausführt, kann viele mögliche Mängel prüfen und leicht selbst abstellen.

Die HU-Checkliste für Wohnwagen und Wohnmobile gibt es hier zum Download auf der GTÜ-Website.

Papiere dabei?

Zur Hauptuntersuchung sind einige Papiere mitzubringen, allen voran -die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Für besonderes Zubehör und Anbauten (wie z.B. Sonderräder, Mover, etc.) gibt es oft separate ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), diese Dokumente müssen ohnehin immer an Bord sein. Die Gasprüfung ist seit 1. April 2022 nicht mehr Teil der HU, sondern wird separat durchgeführt. Jedoch ist im Rahmen der Hauptuntersuchung weiterhin der Zustand der Flüssiggasanlage der Heizung zu prüfen und zu bewerten. Etwas vertrackt derzeit: Sie bleibt verpflichtend, den jetzigen Turnus jedoch hat der Gesetzgeber noch nicht abschließend geklärt. Daher empfiehlt es sich, die Gasprüfung weiterhin alle zwei Jahre kontrollieren zu lassen. Am einfachsten natürlich ebenfalls in der GTÜ-Prüfstelle an einem gemeinsamen Termin mit der HU. In diesem Fall sollte auch das gelbe Prüfheft, sowie eine ggfs. auf einem separaten Ausdruck erfolgte Erstbescheinigung der verbauten Gasanlage dabei sein.

Feriengefühle in der Prüfstelle

„Unsere Erfahrung zeigt, dass die Fahrzeuge oft sehr gepflegt sind. Das gilt vor allem für jene, die über die Wintermonate im Trockenen stehen und im Herbst ordentlich Winterfest gemacht wurden“, sagt Experte Bernhardt. „Einen positiven Eindruck hinterlässt der wichtige HU-Termin nach bestandener Prüfung aber nicht nur wegen der neuen Plakette: Viele GTÜ-Partner schätzen den Besuch der Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen auch deshalb, weil eigentlich jedes Fahrzeug mit vielen tollen Geschichten verbunden ist: Diese Erlebnisse – aber auch die Vorfreude auf die nächste Fahrt – teilen die Kunden gern mit den Fachleuten der GTÜ vor Ort. So kommt jedes Mal ein bisschen Ferienfeeling in die Prüfstelle.“

Klappe zu erst dann, wenn alles erfüllt ist…

Lust auf mehr zum Thema Caravaning? Weitere Informationen zu verschiedenen Themenschwerpunkten gibt es in unserer Caravan-Serie hier auf dem GTÜ-Blog:

Fünf GTÜpps für den Campingstart
Gut gebremst auf große Fahrt
Sicher beladen auf Campingtour
Mit Vollgas in die Ferien

Sicher verreisen mit Jeremias Bernhardt

Abwechslungsreich und spannend: neuer GTÜ-Caravaning-Ratgeber

Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH unterstützt die Caravaning-Begeisterung mit ihrer Kompetenz zum Thema Sicherheit: Ab sofort ist ein informativer und spannender Caravaning-Ratgeber erhältlich, zugleich Band 1 einer neuen GTÜ-Ratgeberreihe. Zu haben ist er bei allen GTÜ-Partnern. Auf 100 Seiten enthält er kompaktes Wissen zu allen wichtigen Bereichen, unter anderem: Die zehn wichtigsten Caravan-Fakten im Check, ein Überblick zu den verschiedenen Fahrzeugen und Größen, Gebrauchtkauf, Grundausstattung, Bordtechnik und natürlich sicherheitsrelevante Themen wie Hauptuntersuchung, Gasprüfung, Fahren. An vielen Stellen geben die GTÜ-Experten außerdem Tipps aus ihrer umfangreichen Praxis. Weitere Infos gibt es hier auf der Website der GTÜ.

Gelb macht den Unterschied

Seit 100 Jahren regelt die Ampel mit drei Farben den Straßenverkehr.

(Foto: Jamie Street)

Politisch ist die „Ampel“ mit den drei Farben Grün, Gelb und Rot in Deutschland seit Dezember 2021 bundesweit als Regierungskoalition präsent. Das entsprechende Verkehrszeichen für die Sicherheit auf der Straße ist 100 Jahre älter.

Die gute Idee hat der „Black Edison“

Den Begriff der „Ampelkoalition“ versteht heute jeder auf Anhieb, denn das Verkehrszeichen mit den drei Farben Grün, Gelb und Rot kennt jedes Kind. Der Erfinder Garrett Morgan aus Cleveland im US-Bundesstaat Ohio hat sich das brillante Konzept mit den unterschiedlichen Stufen ausgedacht: Sein Verkehrszeichen zeigt neben „Stop“ und „Go“ auch das Signal „Caution“ („Vorsicht“) beim Wechsel zwischen den beiden Signalstellungen. Diesen direkten Vorläufer der modernen Verkehrsampel meldet der begabte afroamerikanische Erfinder, der sich selbst den „Black Edison“ nennt, am 27. Februar 1922 zum Patent an.

Die ersten Anlagen explodieren

Los ging es mit der Ampel aber erst einmal nur zweifarbig. Denn die ersten Anlagen Ende des 19. Jahrhunderts kennen nur die Signale „Halt“ und „vorsichtige Fahrt“ – so wie die Ampel, die der britische Ingenieur J. P. Knight nach einem Vorbild aus der Leit- und Sicherungstechnik der Eisenbahn entwickelt. 1868 wird seine gasbeleuchtete Ampel in London aufgestellt, bereits im folgenden Jahr nach einer Explosion aber wieder abgebaut. Anfang des 20. Jahrhunderts kommen die ersten elektrischen Ampeln auf – sie folgen ebenfalls dem Prinzip, das bis heute für Fußgängerampeln gilt.

Erfindungsreich: Garrett Morgan

Berlin bekommt einen Ampelturm

In den Jahren nach Morgans Erfindung tritt die moderne Straßenverkehrsampel ihren Siegeszug um die Welt an. Prominent fällt das Debüt in der deutschen Hauptstadt Berlin aus: In bester Lage auf dem Potsdamer Platz wird im Dezember 1924 der sogenannte „Ampelturm“ eröffnet. Dessen Lichtzeichenanlage regelt den Verkehr der fünf in den Platz einmündenden Straßen. Das Original wird 1937 abgerissen, seit 1997 steht eine Rekonstruktion auf dem Potsdamer Platz. Bedient wird der ursprüngliche Ampelturm von einem Verkehrspolizisten, der hoch über dem Pflaster in seinem verglasten Ausguck über den Verkehr wacht. Vom Standort dieses historischen Kanzel-Amts aus der Ära der Weimarer Republik sind es heute mit dem Auto gerade einmal fünf Minuten bis ins bundesdeutsche Kanzleramt.

Fast wie neu: der Ampelturm auf dem Potsdamer Platz (Foto: Goke Obasa)

Wenn die Ampel zur Uhr wird

Ob (wie am Anfang) von Hand bedient oder mit Steuerungsanlage (erst elektromechanisch, heute elektrisch oder digital): Ampeln sind wichtig, denn sie tragen zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Wenn man gefühlt endlos bei rotem Signal warten muss, nervt es trotzdem. Dieses Warten fällt Mitte des 20. Jahrhunderts an einigen Ampelkreuzungen etwas leichter. Denn dort sind die sogenannten Heuer-Ampeln installiert. Sie bestehen aus farbigen Scheiben, über die ein Zeiger wandert. Weist er auf das grüne Feld, darf man fahren, bei Rot muss der Autofahrer warten. Der Vorteil: Jeder Verkehrsteilnehmer sieht genau, wann die Ampel „umspringen“ wird. Heuer-Ampeln sind längst aus dem Straßenbild verschwunden. Heute gibt es Lösungen wie das Konzept der „Grünen Welle“, die Ampeln so synchronisiert, dass beim Einhalten einer bestimmten Geschwindigkeit der Verkehr fließt.

Digital und divers

Die meisten Ampeln werden heute „bedarfsabhängig“ gesteuert, wie es in der Sprache der Planer heißt – also möglichst passend zur jeweiligen Verkehrssituation. Dazu sind sie über Kabel oder Funk vernetzt, erhalten Informationen von Sensoren wie zum Beispiel Induktionsschleifen im Straßenbelag. Das Management großer Ampelnetze ist sogar in die Cloud gewandert. Das Digitale ist ein Trend, die Diversität der Ampel aber auch. Wenn bei Fußgängerampeln die Silhouetten gleichgeschlechtlicher Paare oder Fernsehmaskottchen wie die Mainzelmännchen gezeigt werden sollen, braucht es eine Sondergenehmigung für die Abweichung von den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA).