Tradition mit Sicherheit: Verkehrserziehung in der Schule

Seit 50 Jahren lernen Kinder sicheres Verhalten im Straßenverkehr.

(Foto: Polizei Mannheim)

Es hatte einen roten Rahmen, so rot wie das Logo der GTÜ und der Rahmen von Lassie, dem Dienstrad des GTÜ-Blogs: Mit dem knallig lackierten Kinderfahrrad ging es Ende der 1970er-Jahre ins Verkehrsgetümmel. Leicht wacklig auf die Kreuzung zurollen, sauber am Stoppschild zum Stehen kommen. Für den Grundschüler mit der schrill orangenen Schildmütze war das damals ein großes Spiel mit kleinem Risiko: Alle Verkehrsteilnehmer im Labyrinth der Straßen und Wege waren in der gleichen Schulklasse und außerdem ganz ohne Konkurrenz unterwegs – in der 1972 eröffneten Jugendverkehrsschule der Stadt. Eine ideale Übungsumgebung.

Trockene Materie, wichtige Argumente

Im Sommer desselben Jahres verlieh die deutsche Kultusministerkonferenz (KMK) der modernen Verkehrserziehung für Kinder einen gewaltigen Schub: Das Papier „Empfehlung zur Verkehrserziehung in der Schule“ wurde vor 50 Jahren beschlossen. Dahinter stand eine wichtige, die Sicherheit der jüngsten Verkehrsteilnehmer betreffende Erkenntnis: „Die technische Entwicklung der Verkehrsmittel und der Ausbau des Verkehrsnetzes haben den menschlichen Lebensraum zunehmend umgestaltet und erweitert.“ Auf gut Deutsch: Auf den Straßen ist immer mehr los, damit steigt das Risiko für alle. Schlussfolgerung daher: „Die Verkehrserziehung in der Schule kann zur Lösung dieser Aufgaben beitragen.“

Start in der Wirtschaftswunderzeit

Die ersten Verkehrsübungsanlagen sind freilich viel älter als 50 Jahre, sagt Josef Weiß, Experte der Deutschen Verkehrswacht: Die ersten Jugend-Verkehrsschulen in der alten Bundesrepublik gab es schon 1949. In der ehemaligen DDR gab es sogenannte Verkehrsgärten, außerdem war das Radfahren ein Schwerpunkt der Verkehrserziehung in der 3. Klasse. „In den Jugendverkehrsschulen“, erläutert Josef Weiß, „bereiten sich Kinder im Schonraum anhand typischer Verkehrssituationen, also zum Beispiel Kreuzungen mit Verkehrszeichen, auf die Herausforderungen im Straßenverkehr vor.“ Wie oft das heute passiert? Ziemlich häufig – schließlich gibt es rund 700 stationäre und mobile Jugendverkehrsschulen in Deutschland.

Verkehrsschüler haben auch heute noch den Bogen raus (Foto: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf)

Mobilität lernen im Straßenverkehr

Längst beschränkt sich die Verkehrserziehung nicht mehr nur auf Reservate. Seit den 1980er-Jahren können die jungen Verkehrsteilnehmer auch in realer Umgebung lernen, begleitet von Polizisten. Das ist nur einer von vielen Bausteinen der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung für junge Menschen in der Bundesrepublik. Das ganze Programm startet mit praktischer Verkehrserziehung und Vorbereitungskursen wie „Sicher zur Schule“ für Vorschulkinder in Kitas. Und es reicht bis zu Inhalten rund um die Mobilität in den Sekundarstufen I und II. „Das umfangreiche Angebot mit seinen verschiedenen Ansätzen ist ein sehr wertvoller Beitrag zur Verkehrssicherheit“, sagt Marco Oehler, Technischer Leiter der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung, „es muss unbedingt erhalten bleiben und vor dem Hintergrund der Mobilitätswende stets aktuell gehalten werden.“

Verkehrserziehung digital

Mobilitätswende? Dazu gehört natürlich auch die Digitalisierung, auch die Verkehrserziehung profitiert davon. Als Beispiele nennt Experte Weiß digitale Testbögen zur Vorbereitung und Lernkontrolle sowie Simulationen von Szenen im Straßenverkehr. Von der Verkehrswacht gibt es etwa das Arbeitsheft „Die Radfahrausbildung“ mit ergänzendem Webportal sowie das neue Projekt „JUNG+SICHER+STARTKLAR“ für ältere Jugendliche und junge Erwachsene.

Neue GTÜ-Maskottchen für mehr Sicherheit

Mit Hubert und Aurelia besitzt die GTÜ zwei neue Sympathieträger, die Kinder ab dem Grundschulalter besser ansprechen. Die Namen der beiden magischen Helferlein erinnern schon mit den ersten Buchstaben an die Abkürzungen „HU“ und „AU“. Entwickelt wurden sie gemeinsam mit der Duisburger Illustratorin Karoline Pietrowski. Zusammen gehen Hubert und Aurelia auf Entdeckungstour und vermitteln spielerisch und mit einem Augenzwinkern die Aufgaben im Dienst der Verkehrssicherheit. Mehr dazu hier im Blog.

Autourlaub im Ausland: So klappt‘s!

Warnwesten und andere Mitführpflichten auf der Ferienreise in beliebte Urlaubsländer.

Ohne Warndreieck ist das Urlaubsgepäck nicht komplett

„Nicht! Schon! Wieder!“ ärgert sich die beste aller Ehefrauen auf dem Parkplatz. Es geht nicht so sehr um den vergleichsweise hohen Preis, den wir gleich an einer der letzten Autobahnraststätten in Deutschland vor der Grenze für eine Warnweste bezahlen müssen – es geht ums Prinzip. Denn zu Hause liegen bereits sechs originalverpackte, ladenneue Westen im Schrank. Es sind Souvenirs der letzten Italienurlaube, und sie wurden unter exakt den gleichen Bedingungen erworben.

Im Ferienland nämlich ist das Mitführen von Warnwesten zwar lediglich empfohlen. Allerdings gilt bei Panne oder Unfall eine verbindliche Tragepflicht für alle Passagiere, wenn sie das Fahrzeug verlassen. Das gemietete Ferienauto für die Fahrt nach Süden hat jedoch nur die in der Bundesrepublik vorgeschriebene Weste für den Fahrer an Bord. Der wenig später getätigte Kauf ist also Zusatzweste Nummer sieben – quasi die verflixte Sieben. Na, Glückwunsch.

Fünf GTÜpps für beliebte Ferienländer

Das Beispiel macht deutlich, wie wichtig die Information über die sogenannten Mitführpflichten und Tragepflichten für Autofahrer im Ausland sind. Die GTÜ rät, sich rechtzeitig vor den Ferien schlau zu machen und eventuell nötiges Equipment zu beschaffen.

Diese GTÜpps fassen kompakt zusammen, was man bei Fahrten in sechs besonders beliebte europäische Urlaubsländer beachten sollte. Zusätzliche Details nennt die Übersichtstabelle am Ende.

1 – Österreich und die Niederlande – Entspannte Urlaubsfahrt mit bekannten Vorschriften

In beiden Nachbarländern gelten vergleichbare Regeln wie in Deutschland. Mindestens eine Warnweste für den Fahrer muss in Österreich an Bord sein. In den Niederlanden ist sie nicht obligatorisch, wird aber empfohlen. Sowieso rät die GTÜ, grundsätzlich genug Westen für alle Passagiere im Fahrzeug zu haben. Wer mit Kindern reist, sollte einen Familiensatz kaufen. Die gibt es für zwei Erwachsene und zwei Kinder nach aktueller Norm im Onlinehandel für nur wenig mehr Geld als eine einzige Weste an einer Autobahnraststätte.

2 – Italien – Auf die Streifen kommt es an

Für Wohnwagen und Wohnmobile sind in Italien Warntafeln vorgeschrieben, wenn Gepäck am Heck transportiert und so die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Gesamtlänge überschritten wird. Verlangt wird eine Tafel im Format 50 mal 50 Zentimeter mit drei roten Diagonalstreifen. Siehe auch die Spanien-Infos und die Warntafelunterschiede zu dort: Der Fachhandel hält eine beidseitig bedruckte Wendetafel aus Aluminium bereit. So ist man für beide Länder gewappnet.

3 – Spanien – Doppelt gewarnt ist sicherer

Auch in Spanien ist für Wohnwagen und Wohnmobile eine Warntafel vorgeschrieben, wenn Gepäck am Heck den Gesamtzug verlängert. Vertrackt: Hier sind fünf rote Streifen verlangt, und die Tafel muss aus Aluminium sein. Wer mit dem Freizeitfahrzeug auch nach Italien reist, ersteht am besten eine Wendetafel, die zugleich die dortigen Bestimmungen erfüllt. Thema Warndreieck: Hätten Sie gewusst, dass in Spanien bei im Land zugelassenen Kraftfahrzeugen zwei der Warnelemente Pflicht sind? Das betrifft auch spanische Mietwagen – bei der Übernahme am Flughafen also auf jeden Fall prüfen, dass zwei Dreiecke an Bord sind.

4 – Frankreich – Lieber mit Röhrchen

Vor zehn Jahren wurde in Frankreich die Regelung erlassen, dass alle Fahrer immer ein Teströhrchen für Atemalkohol im Fahrzeug haben müssen. Die Pflicht gilt nach wie vor, auch wenn derzeit bei fehlendem Röhrchen kein Bußgeld verhängt wird. Der Rat der GTÜ: Besser, man hat den Tester in Frankreich dabei.

5 – Kroatien – Pflicht für Licht

Soll der Urlaub an die sonnenverwöhnten Traumstände Kroatiens gehen? Dann gehört ins Auto ein Set mit Ersatzlampen. Die scheinen in den Zeiten von Xenon-, Neon- oder LED-Scheinwerfern vielen Autofahrern gar nicht notwendig, denn selbst wechseln kann man solche Lichteinheiten meistens nicht. Anders sieht es aber zum Beispiel oft mit Bremslicht und Blinker aus. Deshalb gilt die Regel: Für alle Lampen, die man selbst problemlos austauschen kann, muss auch Ersatz im Auto vorhanden sein.

Wann muss der Camper zur Hauptuntersuchung?

Ob Wohnmobil oder Caravan – es gibt klare Regeln.

Der Caravaning-Sommer kann kommen

Der Campingboom ist ungebrochen: Immer mehr Menschen begeistern sich für den Urlaub mit Wohnmobil und Wohnwagen und genießen die ganz besondere Atmosphäre des Unterwegsseins mit dem eigenen Zuhause auf Rädern. Entsprechend hoch waren die Neuzulassungen im vergangenen Jahr: In Deutschland wurden insgesamt rund 107.000 Freizeitfahrzeuge gekauft. Dabei waren besonders Wohnmobile gefragt, die um mehr als vier Prozent auf 81.420 Neuzulassungen zulegten.

Andere Fristen als beim Pkw

Und wie es bei einem Neuwagen so ist: Die Hauptuntersuchung ist nach drei Jahren fällig, oder? Ganz so einfach ist es in diesem Fall nicht: „Die Fristen unterscheiden sich je nach Fahrzeugkategorie von den Terminen, die beim Personenwagen gelten. Nur bei Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen und bei Wohnwagen bis 0,75 Tonnen gilt die Regel, dass die erste HU nach 36 Monaten absolviert werden muss und danach alle 24 Monate, sagt Jeremias Bernhardt, Fachgruppenleiter im Kompetenzzentrum der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH.

Je schwerer, desto häufiger

Bei schwereren Fahrzeugen ist es anders: Wohnmobile über 3,5 und bis zu 7,5 Tonnen müssen von Beginn an und bis zum sechsten Betriebsjahr alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung und danach jährlich. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen müssen bereits ab der Zulassung alle 12 Monate zur HU vorgeführt werden. Ähnlich ist es bei den Wohnwagen: Hier verlangt der Gesetzgeber für die Klasse über 0,75 Tonnen und bis 3,5 Tonnen eine HU alle 24 Monate und bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen alle 12 Monate. „Bei Freizeitfahrzeugen mit Saisonkennzeichen muss der Prüftermin im ersten Betriebsmonat nachgeholt werden, sollte die HU außerhalb des Betriebszeitraumes abgelaufen sein“, erläutert Jeremias Bernhardt.

Urlaub ohne Prüfungsangst

Furcht vor der Hauptuntersuchung braucht kein Camper zu haben. Denn wer bei seinem gut gepflegten Fahrzeug selbst einen ungefähr halbstündigen Check ausführt, kann viele mögliche Mängel prüfen und leicht selbst abstellen.

Die HU-Checkliste für Wohnwagen und Wohnmobile gibt es hier zum Download auf der GTÜ-Website.

Papiere dabei?

Zur Hauptuntersuchung sind einige Papiere mitzubringen, allen voran -die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Für besonderes Zubehör und Anbauten (wie z.B. Sonderräder, Mover, etc.) gibt es oft separate ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), diese Dokumente müssen ohnehin immer an Bord sein. Die Gasprüfung ist seit 1. April 2022 nicht mehr Teil der HU, sondern wird separat durchgeführt. Jedoch ist im Rahmen der Hauptuntersuchung weiterhin der Zustand der Flüssiggasanlage der Heizung zu prüfen und zu bewerten. Etwas vertrackt derzeit: Sie bleibt verpflichtend, den jetzigen Turnus jedoch hat der Gesetzgeber noch nicht abschließend geklärt. Daher empfiehlt es sich, die Gasprüfung weiterhin alle zwei Jahre kontrollieren zu lassen. Am einfachsten natürlich ebenfalls in der GTÜ-Prüfstelle an einem gemeinsamen Termin mit der HU. In diesem Fall sollte auch das gelbe Prüfheft, sowie eine ggfs. auf einem separaten Ausdruck erfolgte Erstbescheinigung der verbauten Gasanlage dabei sein.

Feriengefühle in der Prüfstelle

„Unsere Erfahrung zeigt, dass die Fahrzeuge oft sehr gepflegt sind. Das gilt vor allem für jene, die über die Wintermonate im Trockenen stehen und im Herbst ordentlich Winterfest gemacht wurden“, sagt Experte Bernhardt. „Einen positiven Eindruck hinterlässt der wichtige HU-Termin nach bestandener Prüfung aber nicht nur wegen der neuen Plakette: Viele GTÜ-Partner schätzen den Besuch der Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen auch deshalb, weil eigentlich jedes Fahrzeug mit vielen tollen Geschichten verbunden ist: Diese Erlebnisse – aber auch die Vorfreude auf die nächste Fahrt – teilen die Kunden gern mit den Fachleuten der GTÜ vor Ort. So kommt jedes Mal ein bisschen Ferienfeeling in die Prüfstelle.“

Klappe zu erst dann, wenn alles erfüllt ist…

Lust auf mehr zum Thema Caravaning? Weitere Informationen zu verschiedenen Themenschwerpunkten gibt es in unserer Caravan-Serie hier auf dem GTÜ-Blog:

Fünf GTÜpps für den Campingstart
Gut gebremst auf große Fahrt
Sicher beladen auf Campingtour
Mit Vollgas in die Ferien

Sicher verreisen mit Jeremias Bernhardt

Abwechslungsreich und spannend: neuer GTÜ-Caravaning-Ratgeber

Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH unterstützt die Caravaning-Begeisterung mit ihrer Kompetenz zum Thema Sicherheit: Ab sofort ist ein informativer und spannender Caravaning-Ratgeber erhältlich, zugleich Band 1 einer neuen GTÜ-Ratgeberreihe. Zu haben ist er bei allen GTÜ-Partnern. Auf 100 Seiten enthält er kompaktes Wissen zu allen wichtigen Bereichen, unter anderem: Die zehn wichtigsten Caravan-Fakten im Check, ein Überblick zu den verschiedenen Fahrzeugen und Größen, Gebrauchtkauf, Grundausstattung, Bordtechnik und natürlich sicherheitsrelevante Themen wie Hauptuntersuchung, Gasprüfung, Fahren. An vielen Stellen geben die GTÜ-Experten außerdem Tipps aus ihrer umfangreichen Praxis. Weitere Infos gibt es hier auf der Website der GTÜ.