eCall: Das automatische Notrufsystem rettet Leben

Schnelle Hilfe im Ernstfall – dank moderner Technik und europaweitem Standard

Bei schweren Verkehrsunfällen zählt jede Sekunde. Genau hier setzt das automatische Notrufsystem eCall an: Es wählt im Notfall selbstständig die europäische Notrufnummer 112 und übermittelt alle relevanten Informationen direkt an die Rettungsleitstelle. Seit dem 1. April 2018 ist eCall für alle neu typgenehmigten Pkw und leichten Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen verpflichtend. Das hochwirksame System rettet nachweislich Leben – Studien belegen, dass Einsatzkräfte durch eCall im Durchschnitt 40 bis 50 Prozent schneller am Unfallort eintreffen. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH sieht eCall als wichtigen Meilenstein der Verkehrssicherheit. Das Unternehmen fördert die Verbreitung über ihr Tochterunternehmen ATEEL S.à.r.l., das Typprüfungen für Kraftfahrzeuge vornimmt.

Wie eCall funktioniert

Wird ein schwerer Unfall durch das Auslösen der Airbags erkannt, geht der automatische Notruf an die nächstgelegene Rettungsleitstelle. Zugleich übermittelt das System den Zeitpunkt und Standort des Unfalls, die Fahrtrichtung, den Fahrzeugtyp sowie die Fahrzeugidentifizierungsnummer und die Kraftstoffart. Wenn die Sicherheitsgurte geschlossen sind, erfährt die Leitstelle auch, wie viele Personen im Fahrzeug sitzen. Ist eine Sprachverbindung möglich, können die Retter sogleich gezielte Fragen an die Unfallbeteiligten stellen, etwa zum Verletzungsgrad.

Bei medizinischen Notfällen ohne Unfall lässt sich eCall manuell über eine SOS-Taste aktivieren. Nach Bagatellschäden oder einer Panne hingegen bleibt das System inaktiv.

Verlässliche Technik

Das System besteht aus mehreren Komponenten. Ein Satellitenempfänger ermittelt die exakte Position, ein Steuergerät mit integrierter Mobilfunkkarte stellt die Verbindung zur nächsten Notrufzentrale her. Die auslösenden Crash-Daten stammen von Fahrzeugsensoren und der Airbag-Schnittstelle. Eine Freisprecheinrichtung ermöglicht die Kommunikation zwischen Insassen und Leitstelle, selbst wenn diese nicht mehr selbstständig telefonieren können. Eine unabhängige Stromversorgung sorgt dafür, dass eCall auch bei Ausfall der Fahrzeugbatterie funktioniert. Manche Systeme bieten zusätzliche Funktionen wie etwa einen Pannenruf oder Diebstahltracking. Im Rahmen der Hauptuntersuchung, wie sie die GTÜ bundesweit durchführt, wird eCall jedoch nicht geprüft – das System ist gesetzlich als dauerhaft aktiv ausgelegt.

eCall im Motorrad

Obwohl Motorräder derzeit nicht gesetzlich mit eCall ausgestattet sein müssen, gehen einige Unternehmen mit gutem Beispiel voran. BMW war 2017 der erste Hersteller, der bei ausgewählten Modellen einen intelligenten Notruf einführte. Inzwischen gehört das System bei vielen Motorrädern der Marke zur Serienausstattung oder kann als Sonderausstattung bestellt werden. Nach einem schweren Sturz oder Aufprall wird automatisch Kontakt mit einem Callcenter aufgenommen, das die Notfallrettung einleitet. Bei leichten Stürzen mit geringer Geschwindigkeit reagiert das System verzögert, sodass ein Fehlalarm verhindert werden kann. Auch andere Hersteller und der Zubehörmarkt bieten mittlerweile Lösungen an – entweder mit eigener SIM-Karte oder in Verbindung mit dem Smartphone des Fahrers.

Notruffunktion per Smartphone

Moderne Smartphones bieten heute ähnliche Funktionen. Mit Hilfe integrierter Sensoren erkennen sie starke Erschütterungen und lösen eigenständig einen Notruf aus. Gleichzeitig werden Standortdaten übermittelt und eine Sprachverbindung mit der Rettungsleitstelle hergestellt. Damit ist die wichtige Funktionalität auch für Fahrzeuge ohne fest eingebautes System zugänglich – etwa für Oldtimer.

Datenschutz ist gewährleistet

Ein häufig diskutierter Punkt ist der Datenschutz. Hier gibt es klare gesetzliche Regelungen: Das System wird ausschließlich bei einem Unfall aktiviert. Erst dann verbindet es sich über eine geschützte Verbindung mit dem Mobilfunknetz. Fahrdaten oder Informationen zum Fahrzeughalter werden nicht dauerhaft gespeichert oder weitergegeben.

Bereit für die Zukunft

Mit dem „Next Generation eCall“ steht bereits die nächste Ausbaustufe der Technik in den Startlöchern. Künftig wird das System nicht mehr über das 2G-Netz, sondern über die leistungsstärkeren 4G- und 5G-Netze kommunizieren. Das bringt nicht schnellere und stabilere Verbindungen sowie neue Funktionen. So könnten künftig auch Videoübertragungen direkt aus dem Fahrzeuginneren möglich werden. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge nur noch typgenehmigt werden, wenn sie mit dieser neuen eCall-Generation ausgestattet sind. Ab 2027 wird sie für alle Neuwagen zur Pflicht. Auch für Motorräder sind weiterentwickelte Lösungen geplant.

Tolle Kulisse für Klassiker: die Tübinger Altstadt

Am 3. August 2025 ist es wieder soweit: Das „Tübingen Classic Oldtimerfestival“ bereichert die Stadt am Neckar. Rund 130 Autos und Motorräder werden in der historischen Altstadt zu sehen sein. Die Verbindung vieler Jahrhunderte alter Gebäude mit Jahrzehnte alten Fahrzeugklassikern lockt sicherlich wieder zahlreiche Besucher an. Der dortige entspannte Umgang mit diesem Kulturgut hat das Zeug, Vorbild für andere Kommunen zu sein.

Foto: BOXENSTOP, Ulrike Anhalt

Stadt Tübingen und BOXENSTOP Museum als gute Partner

Verkaufsoffene Sonntage sind Zugpferde, um Innenstädte zu füllen. Allerdings sind sie an Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel an eine überregionale Attraktion über die Ladengeschäfte hinaus. Tübingen entschied sich schon 2023 und 2024 für historische Fahrzeuge. Oberbürgermeister Boris Palmer selbst ging vor drei Jahren auf Rainer Klink zu, den Leiter des seit genau 40 Jahren bestehenden ortsansässigen Auto- und Spielzeugmuseums BOXENSTOP. So entstand die Idee des Oldtimerfestivals mitten in der beeindruckenden Altstadtkulisse. „Sämtliche Fahrzeuge sind in einem wunderschönen Rahmen präsentiert“, sagt Klink,nicht auf der grünen Wiese oder gesichtslosen Parkplätzen. Die Besucher genießen dieses Ambiente,“ Zugleich demonstriert das Festival, dass sich Fahrzeugklassiker bestens mit einer Innenstadt als Veranstaltungsort vertragen – wenn das Konzept stimmt und respektvoll ausgerichtet ist. Die GTÜ begrüßt diesen entspannten Umgang, denn historische Fahrzeug sind Kulturgut und erzählen Geschichte und Geschichten.

Foto: BOXENSTOP, Ulrike Anhalt

Fahrzeuge aus vielen Epochen

Die Vielfalt auf Rädern wird wieder enorm sein. Die Zahl der Anmeldungen übersteigt schon jetzt die Zahl der Standplätze in der Altstadt. Das BOXENSTOP Museum wählt die Schaustücke aus – das bürgt für hohe Qualität. Organisatorisch gut unterstützt wird es vom ADAC-Ortsclub Tübingen und den Oldtimer-Freunden Neckar-Alb-Schönbuch e.V. Tipps rund um die Oldtimerei gesucht? Der „Ratgeber Klassiker“ der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH enthält viele spannende Inhalte. Die 123 Seiten starke Broschüre ist in gedruckter Form kostenfrei bei allen teilnehmenden GTÜ-Partnerinnen und -Partnern zu haben.

Foto: BOXENSTOP, Ulrike Anhalt

Kleine Entschädigung – große Freude

Viele Besitzer der ausgestellten Klassiker werden ihre Fahrzeuge wieder mit Stolz vorstellen. Über diese Freude hinaus erhält jeder vom Tübinger Handel- und Gewerbeverein e.V. (HGV) einen Gutschein über zehn Euro – eine freundliche Geste als Dank fürs Engagement. Einzulösen ist der in umliegenden Straßencafés oder in den ab 13 Uhr gehöffneten Geschäften. Da erzählen die Besitzer umso lieber von ihren Schätzen und tauschen sich mit Besuchern aus. „So einen Ford hat mein Opa von Hand gewaschen, jeden Samstag.“ Oder: „Mit einem VW Käfer wie diesem sind wir nach Italien in den Urlaub gefahren, die Eltern mit uns vier Kindern.“ Oder: „Eine Isabella, was für ein schöner Name. Ein legendäres Borgward-Modell.“ So oder so ähnlich verlaufen an solchen Tagen viele Gespräche. Rainer Klink: „Eines haben die beiden vergangenen Veranstaltungen eindrucksvoll gezeigt: Wir begeistern die Leute mit unserem Hobby.“

Foto: BOXENSTOP, Ulrike Anhalt

Mit Swing und guter Laune – und hoffentlich viel Sonne

Der HGV steht auch hinter der Soundkulisse. Beispielsweise auf Marktplatz, Bursaplatz, Kelternplatz und Holzmarkt sowie auf den Stufen hinauf zur 550 Jahre alten Stiftskirche sind lokale Bands und Musiker zu hören. Jedenfalls sofern das Wetter mitspielt.

Was tun bei Schäden nach dem Unwetter?

Auf die Versicherung und richtiges Handeln kommt es an

Kurz und sehr heftig – so schlagen Starkregen, Hagel oder auch Stürme zu. Meist ist sind die Unwetter lokal begrenzt, doch wo sie eintreten, geht auch auf wenig Fläche oft vieles kaputt. Auch Autos sind häufig betroffen. Die GTÜ fasst wichtige Eckpunkte zusammen, die bei der Regulierung diverser Schadenereignisse eine Rolle spielen.

Elementarschäden

Unter diesen Begriff fällt alles, was von Naturgewalten verursacht wird. Dabei kann es sich um Hagel handeln, der Autos übel verunstaltet. Oder um Wasserschäden, wenn ein Fahrzeug durch einen über die Ufer getretenen Bach geflutet wird. In diese Kategorie fallen ebenso während eines Sturms aufs Auto herabstürzende Äste oder gar umgeknickte Bäume, die das Fahrzeug schwer beschädigen. Weitere Stichworte für Elementarschäden: Blitzeinschlag, Erdrutsche, Erdbeben oder Schneemassen, die vom Hausdach auf einen Wagen stürzen.

Teilkaskoversicherung

Für dieses weite Feld der Elementarschäden kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung auf. Sie muss über die Haftpflichtversicherung hinaus abgeschlossen werden. In den Verträgen ist in den meisten Fällen eine Selbstbeteiligung aufgeführt, die der Fahrzeughalter zu übernehmen hat. Die Kosten für die Versicherung ändert sich durch einen Schadensfall nicht, somit ist auch der Schadenfreiheitsrabatt nicht betroffen.

Vorgaben und Ausnahmen

Einschränkungen gibt es allerdings: In vielen Verträgen ist zum Beispiel festgehalten, dass ein Fahrzeug vor einem angekündigten Unwetter ordnungsgemäß abgestellt sein muss oder dass der Schaden nicht vermeidbar war. Letzteres trifft zu, wenn ein Auto während der Fahrt plötzlich von Hagelkörnen getroffen und beschädigt wird. Die Vorgaben können zum Streit über Leistungen führen. Kritisch wird es beispielsweise für Versicherungskunden, wenn ihr Auto trotz konkreter Hochwasserwarnungen nicht in Sicherheit gebracht wurde.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung kommt zum Zuge, wenn ein Auto während der Fahrt durch die Fluten Schaden nimmt. Dann nämlich liegt ein Eigenverschulden vor, was diese Sparte der Versicherung abdeckt. Grob fahrlässig sollte allerdings nicht gehandelt werden. Zum Beispiel wenn ein Fahrer sehenden Auges in tief stehendes Wasser – beispielsweise in einer Unterführung – steuert und das Auto aufgrund der Flut stehenbleibt. Auch aus diesem Blickwinkel ist es also sinnvoll, überschwemmte Straßen zu meiden. Ganz abgesehen davon, dass von Wasser verursachte Schäden an Mechanik oder Elektronik oft nur zu hohen Kosten repariert werden können. Reicht das Wasser bis zu den Seitenscheiben, ist sogar ein wirtschaftlicher Totalschaden zu befürchten.

Immer wichtig: Schäden dokumentieren

Haben Naturgewalten von Hagel bis Hochwasser ein Auto beschädigt, ist eine ausführliche Dokumentation der Situation wichtig. Eine Handykamera bietet da gute Dienste, dazu gilt es Ort und Uhrzeit zu notieren. Mit diesen Daten ist die Versicherung möglichst rasch zu informieren. Geht es um einen Hagelsturm, der zahlreiche Fahrzeuge in einem lokalen Umfeld getroffen hat, organisieren die Versicherer in vielen Fällen eine Halle. Dort werden die Autos von Experten geprüft, zum Beispiel von Gutachtern der GTÜ. Die Kosten übernimmt in den meisten Fällen die Versicherung. Wichtig: Vor der Begutachtung sollte nicht mit Instandsetzung der Unwetterschäden begonnen werden.

Prüfung durch Sachverständige

Sachverständige wie die GTÜ-Spezialisten arbeiten neutral und unabhängig. Sie erkennen dank technischer Ausrüstung auch Schäden, die mit bloßem Auge kaum auszumachen sind. Aus den Gutachten gehen Schadensart wie Schadenshöhe hervor. Diese Summe wird entweder an die Werkstatt überwiesen, die den Schaden repariert. Geht es nur um optische Mängel, kann sich ein Fahrzeughalter die Summe mit gewissen Abzügen ausbezahlen lassen. Er muss danach eine Wertminderung seines Fahrzeugs beim Wiederverkauf in Kauf nehmen und bis dahin mit den optischen Mängeln leben.