Weihnachtsbaumtransport, froh und munter

Ladungssicherheit ist Pflicht, sonst drohen Bußgelder –
Auftakt zur Blog-Weihnachtsserie

Vorfreude auf dem Dach

Weihnachten fährt auch am GTÜ-Blog nicht so einfach vorbei. Denn Autos spielen vor und während der Festtage durchaus ein Rolle – und nicht bloß, wenn sie als Spielzeug unterm Christbaum liegen. Deshalb widmen wir uns dem Thema in einer Mini-Serie. Mal nützlich, mal nachdenklich, mal fröhlich.
Im ersten Teil geht es darum, wie der Baum am besten und sichersten nach Hause transportiert wird.

Es weihnachtet sehr – auch auf dem GTÜ-Blog


Mancher hat ihn schon, andere kaufen ihn in ein paar Tagen: den Weihnachtsbaum. Mancher erwirbt ihn beim Händler gleich um die Ecke und trägt ihn zu Fuß nach Hause. Andere bestellen im Internet und erhalten einen großen Karton bis vor die Tür geliefert – durchaus eine bequeme Sache. Doch was gilt es zu beachten, um den Weihnachtsbaum sicher per Auto oder Fahrrad zu transportieren? Sieben Tipps der GTÜ für den Start in die Festtage.

7 – Transport im Auto

Bei vielen Autos lassen sich die Rücksitze umklappen. Bei manchen zusätzlich die Lehne des Beifahrersitzes – dann passt selbst ein längerer Baum ins Auto. Das untere Ende des Stammes sollte nach vorn zeigen. Liegt eine Decke oder eine Folie darunter, erleichtert dies die spätere Fahrzeugreinigung.

6 – Ladungssicherung

Spanngurte sichern den Weihnachtsbaum – bitte auch beim Transport im Fahrzeuginnenraum. Dabei das untere Baumende mit Gurt umwickeln und so fixieren. Das verhindert ein Verrutschen nach vorn, gerade bei starkem Bremsen.

5 – Warnsignale bei Überlänge

Ist der Baum zu lang und ragt deshalb hinten aus dem Kofferraum heraus: Rücklichter und Kennzeichen darf er keinesfalls verdecken. Bei mehr als einem Meter Überstand muss er mit einer roten Fahne gekennzeichnet sein; bei Dunkelheit mit einer roten Lampe. Fehlt dieses deutliche Warnsignal, wird ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig. Maximal anderthalb Meter darf eine Ladung über das Heck hinausreichen. Vorsicht: Bei einem Kombi mit nicht ganz geschlossener Heckklappe dringen meist giftige Abgase aus dem Auspuff ins Fahrzeuginnere.

4 – Transport auf dem Autodach

Auf dem Dach wird der Weihnachtsbaum mit Spanngurten an der Dachreling verzurrt. Zusätzlichen Halt geben Querträger, die außerdem den Fahrzeuglack schonen, weil der Baum nicht direkt auf dem Fahrzeug liegt. Generell gilt: ist der Baum nicht verkehrssicher verstaut, kostet es ein Bußgeld von 35 Euro. Sind zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, werden 60 Euro fällig plus ein Punkt im Zentralregister. Auch deshalb ist der Transport auf dem Autodach ganz ohne Reling oder Dachträger nicht empfehlenswert, obwohl er nicht grundsätzlich verboten ist. Verkehrssicherheit geht vor.

Nicht nur auf dem Dach leuchtet es (Bild: Sonny Mauricio/Unsplash)

3 – Gefährdung anderer ausschließen

Der Weihnachtsbaum darf selbst bei starkem Bremsen oder plötzlichen Ausweichmanövern keinesfalls verrutschen. Der ADAC hat einen Crashversuch mit einem schlecht gesicherten Baum durchgeführt. Resultat: Bei einer Vollbremsung wird dieser zum Geschoss, fliegt nach vorn vom Auto weg und kann andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden.

2 – Baum verpacken

Zur Ladungssicherung gehört auch, dass sich im Fahrtwind keine Nadeln oder Äste lösen und umherfliegen können. Somit: Der Baum muss eingepackt sein. Was in vielen Fällen der Händler erledigt, der ihn in ein Netz hüllt.

1 – Transport auf dem Fahrrad

Wer seinen Weihnachtsbaum liebt, der schiebt: Dieser Satz hat hohen Wahrheitsgehalt für den Transport auf dem normalen Fahrrad. Bereits das verkehrssichere Radeln mit einer so großen Fracht grenzt an Artistik. Der Baum darf aber bei keinem Manöver verrutschen oder gar herabfallen. Zurrgurte sind also auch auf dem Fahrrad unerlässlich. Große Bäume müssen der Länge nach transportiert werden: Seitlich darf Ladung maximal 40 Zentimeter ohne zusätzliche Warnbeleuchtung herausragen. Etwas besser geeignet sind Lastenräder. Die Sicht in alle Richtungen darf durch den Baum nicht beeinträchtigt werden.

Auch so kommt der Baum nach Hause

Neues Jahr, neue Regeln

Die HU-Plakette wird blau – und weitere Änderungen für 2024

Plaketten- und Farbwechsel bei der HU

Die HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild hat einen Durchmesser von knapp vier Zentimetern – und bleibt gern unbeachtet. Doch ein regelmäßiger Blick darauf kann Geld sparen. Denn wenn etwa bei einer Verkehrskontrolle auffällt, dass der dort gekennzeichnete Monat der Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen ist, muss der Fahrzeughalter mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Bei vier bis acht Monaten Überziehung sind es 25 Euro. Bei mehr als acht Monaten sind es 60 Euro samt einem Punkt im Zentralregister.

Grüne haben keine Wahl

Wer selbst auf die Plakette schaut: Klebt aktuell eine grüne Plakette auf dem Nummernschild, muss das Fahrzeug 2024 zur HU. Die beiden Ziffern in der Mitte stehen für das Kalenderjahr. Die Position der Plakette weist auf den vorgesehenen Monat der Hauptuntersuchung hin, er steht auf der Zifferblatt-ähnlichen Skala oben. Bestehen Pkw oder Motorrad alle technischen Prüfungen wie auch die Abgasuntersuchung, erhält das Nummernschild im kommenden Jahr eine blaue Plakette. Die Wiedervorführung erfolgt 2026.

Erinnern ist besser als bezahlen

Die GTÜ als Deutschlands größter amtlich anerkannter Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kraftfahrzeugsachverständiger setzt bei einer verspäteten Vorführung selbstverständlich kein Bußgeld an. Allerdings ist sie zu einem Aufpreis von 20 Prozent auf den HU-Preis verpflichtet, sollte der korrekte Termin um mehr als zwei Monate überschritten sein. Daher ein guter Tipp: Die GTÜ selbst und die GTÜ-Partner im ganzen Land bieten einen kostenlosen HU-Erinnerungsservice. Einfach anmelden, und der Hinweis auf die nächste Untersuchung kommt rechtzeitig.

Rechtzeitiges Erscheinen rechnet sich

Reduzierter Zuschuss fürs E-Auto

Auch 2024 werden die Elektroautos ein großes Thema bleiben – und die Zuschüsse, die viele Entscheidungen für den Kauf eines E-Autos befeuern. Für potenzielle Käufer nicht uninteressant: Im neuen Jahr können private Käufer von Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen 3.000 Euro als staatliche Förderung beantragen, sofern der Nettolistenpreis des Fahrzeugs 45.000 Euro nicht übersteigt. Die Hersteller legen 1.500 Euro darauf, das Maximum beträgt somit 4.500 Euro – 2023 waren noch bis zu 6.750 Euro Unterstützung zu erwarten.

Änderungen bei der E-Auto-Förderung stehen an (Bild: Marek Studzinski/Unsplash)

Wird die Wallbox gefördert?

Übertrifft der Nettolistenpreis 45.000 Euro, gibt es keine Förderung mehr. Jene für Dienstwagen ist bereits im September 2023 ausgelaufen. Das Antragsdatum ist entscheidend, ob die Förderung greift oder nicht. Der Antrag kann freilich erst nach Fahrzeugzulassung gestellt werden. Ein neues Förderungsprogramm soll es für private Wallboxen geben, Details stehen jedoch noch nicht fest. Ganz generell hängen solche staatlichen Förderungen von der Haushaltssituation ab.

Fristen für Führerscheine

Mit der Fahrerlaubnis ist wie bei der HU-Plakette: Ein genauerer Blick kann sich lohnen. Wie sieht er aus, was steht darauf? Die Umstellung auf den fälschungssicheren und einheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat ist verpflichtend und in vollem Gang. Es gelten unterschiedliche Umtauschfristen.

Das Alter entscheidet

Bei Führerscheinen mit Ausstelldatum bis zum 31. Dezember 1998, also den alten grau- oder rosafarbenen „Lappen“, kommt es auf das Alter des Inhabers an. Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis 19. Januar 2024 umtauschen, die Jahrgänge 1971 oder später sind bis zum 19. Januar 2025 an der Reihe. Ausnahme: Wer seinen Führerschein vor 1953 erworben hat, darf mit dem Umtausch bis 19. Januar 2033 warten.

Gute Karten hat, wer…

Anders bei ersten nationalen Scheckartenführerscheinen, die vom 1. Januar 1999 an ausgestellt wurden: Dort ist das Ausstelldatum entscheidend. So muss beispielsweise das Ausstelljahr 2005 erst bis 19. Januar 2028 umgetauscht sein. Danach gibt es gestaffelte Fristen bis 2033. Der neue Führerschein kostet 25 Euro. Er gilt 15 Jahre lang.

Wenn der E-Scooter schlittert

Nützliche Hinweise für Rollerfahrer im Winter

Auch bei kalten Temperaturen startbereit

In vielen Städten sind E-Scooter fester Bestandteil des Straßenbilds. Sie haben sich für Kurzstrecken etabliert – das flexible Mieten macht sie für manche Fälle sehr praktisch. Aber was ist im Winter beim Fahren mit den zweirädrigen Citymobilen zu beachten? Die GTÜ hat fünf wichtige Tipps.

5 – Vorsichtig und vorausschauend fahren

Wie bei anderen Fahrzeugen auch gilt: Umsichtig fahren und stets den Blick voraus wenden. Diese Devise ist für E-Scooter-Fahrer im Winter umso wichtiger. Denn mit ihren kleinen Rädern und aufgrund des kurzen Radstands können die Elektroroller auf feuchtem Laub und nassem Kopfsteinpflaster rasch ins Rutschen kommen. Natürlich gilt das auch bei Reif, Eisglätte und Schnee. Ein Sturz ist dann kaum zu vermeiden. Zur entsprechenden Vorsicht gehört, mit verminderter Geschwindigkeit durch Kurven zu fahren, starke Lenkbewegungen zu vermeiden und stets mit Gefühl und frühzeitig zu bremsen.

Ab Herbst ist Vorsicht geboten

4 – Aufs Profil achten

Manche Anbieter achten auf eine bessere Tauglichkeit ihrer Zweiräder für schlechtes Wetter. Etwa, indem sie diese mit Allwetterreifen ausstatten. Ein schneller Blick auf den Leihroller gibt Klarheit: Haben die Reifen ein gröberes Profil? Gut so, das kann unter ungünstigen Bedingungen bessere Haftung geben. Oder sind die Reifen mehr oder weniger glatt? Dann sollte man besondere Vorsicht auf winterlichen Straßen und Wegen walten lassen.

3 – Sehen und gesehen werden

Sichtbarkeit ist in den dunklen Monaten des Jahres besonders wichtig. Viele E-Scooter haben nur ein Mindestmaß an Leuchten und Reflektoren. Fahrerin und Fahrer können die Sichtbarkeit im eigenen Interesse positiv beeinflussen: Eine Warnweste ist klein und leicht. Schnell Überziehen, und schon ist man viel besser erkennbar. Auch Handschuhe gibt es in Leuchtfarben oder reflektierend.

2 – Den Kopf schützen

Schaut man sich bei E-Scooter-Fahrern um, dann scheint ein wichtiger Gegenstand nicht im Trend zu sein: ein Helm. Selten wird er getragen. Sicherlich besteht keine Helmpflicht. Aber es könnte dennoch eine gute Idee sein, den Kopf damit schützen, falls es zu einem Sturz kommt. Wintermützen helfen nur gegen Kälte, nicht beim Fallen.

1 – Richtig geladen?

Eine spannende Frage ist auch: Stecken im Winter weniger Kilometer im Akku als im Sommer? Grundsätzlich mindert Kälte die Leistungsfähigkeit eines elektrischen Energiespeichers. Deshalb sinkt die Reichweite eines E-Scooters, wenn es kühl wird. Daher lohnt der Blick auf die Ladestandanzeige bei Übernahme des Rollers umso mehr, ob für die geplante Strecke genug „Saft“ im Energiespeicher ist. Immerhin: Einige typisch winterliche Stromverbraucher von E-Autos wie Sitzheizung und Klimatisierung kennen E-Scooter nicht.

Apropos Akku: Wer auch sein E-Bike im Winter nutzen möchte, findet hier alle wichtigen Infos dazu.

Gleich kann’s weitergehen (Bild: Mika Baumeister/Unsplash)